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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Betreiberin der Website

Attilio Meier AG
Marc A. Meier
Industriestrasse 57
8625 Gossau ZH
Telefon: 044 936 75 75
E-Mail: blachenmonster@tastisch.ch
Website: https://www.blachenmonster.ch/

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Rechnungen und sonstigen Leistungen der Attilio Meyer AG, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Abgabe einer Bestellung schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Auftraggeber ein. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Verträge über die Ausführung von Aufträgen, insbesondere die Lieferung von Waren. Soweit schriftliche Vereinbarungen des Einzelvertrages diesen AGB widersprechen, gehen sie den Bestimmungen der AGB vor. Können aus diesem oder anderem Grund einzelne Bestimmungen der AGB nicht angewandt werden, so haben die AGB insgesamt trotzdem Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von den AGB werden nur durch schriftliche Bestätigung von Zeichnungsberechtigten (salvatorische Klausel) unsererseits rechtswirksam.

2. Preise I Offerten I Zahlungsbedingungen

Die offerierten oder bestätigten Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Nettopreise exklusive der gesetzlich geschuldeten MwSt. Porto und Verpackung. Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Offerten, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, gelten grundsätzlich als Richtpreisofferten. Eine definitive Offerte erfolgt bei Auftragserteilung. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen. Folgekosten, welche auf Unklarheiten in der Bestellung zurückzuführen sind, hat der Kunde zu tragen. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftragggebers gegen Vorauszahlung, per Nachnahme oder Kreditkarte. Allfällige damit verbundene Kosten trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine missbräuchliche Verwendung der Kreditkarte. Wenn Zahlung per Rechnung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt und ohne Abzug zu begleichen. Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

3. aufträge

Aufträge sind grundsätzlich nur dann bindend, wenn Sie von der Attilio Meyer AG schriftlich bestätigt sind. Ausreichend ist hierbei eine schriftliche Bestätigung per E-Mail durch den Auftragnehmer. Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn eine Bestellung eingeht. Preisabsprachen erreichen erst dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Auftraggeber neben dem Dritten weiterhin Vertragspartei und damit neben dem Dritten Schuldner bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten (Zins, lnkassokosten).

4. Ausführung des Auftrages | Freigabe durch den Auftraggeber

Der Auftragnehmer führt die Aufträge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, auf Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten aus. Wir sind nur insoweit zur Prüfung von Druckdaten verpflichtet, als sich dies aus dem vereinbarten Bestellprozess, z.B. Zusatzleistung Qualitätskontrolle, ergibt. Soweit Sie dabei einen Korrekturabzug erhalten und uns diesen freigeben, erfolgt unsererseits keine weitere Überprüfung der Druckdaten. Die Druckdaten/ Vorlagen sind gemäss den Vorgaben und Datenformaten des Auftragnehmers anzuliefern. Sollte der Auftraggeber Druckdaten/ Vorlagen in anderen als vom Auftragnehmer angegebenen Druckdaten anliefern, so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Gewährleistung für eine fehlerfreie Ausführung des Auftrages. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Prüfdokumente in jedem Fall unverzüglich auf Fehler zu überprüfen, diese mit dem „Gut zum Druck" und allfälligen Korrekturanweisungen versehen. Attilio Meyer AG haftet nicht für vom Kunden übersehene Mängel. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Kunden umgehend schriftlich bestätigt werden; ansonsten können keine Rechtswirkungen abgeleitet werden.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum der Attilio Meyer AG. Sie behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehungen vor, auch wenn Zahlungen auf bestimmt bezeichnete Ware erfolgen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung der Ware an Dritte hierdurch an die Attilio Meyer AG ab, welche die Abtretung hiermit annimmt. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.

6. Lieferfristen

Die Attilio Meyer AG ist bemüht, die vereinbarten Liefertermine jederzeit einzuhalten. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden und die erforderlichen Unterlagen (Bildund Textvorlagen, Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Auftragnehmer eintreffen. Ebenso gelten die zugesicherten Liefertermine nur bei fristgerechter Bezahlung (Vorauskasse). Die bei Auftragsannahme bestätigten Liefertermine sind ca. Angaben. Weisen die gelieferten Druckdaten nach Bestätigung eines Liefertermins Mängel auf, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an die Lieferfrist gebunden. Gleiches gilt bei verspäteter Druckfreigabe durch den Auftraggeber. Gerät Der Auftragnehmer unverschuldet in Lieferrückstand, z.B. durch Arbeitsniederlegung, Streik, höhere Gewalt, Krieg, Energie- oder Materialmangel, durch Verzugs- und Vertragsverletzung Dritter (z.B. Zulieferer, Lieferanten) sowie durch alle Fälle höherer Gewalt, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht, vom Vertrag/ Bestellung zurückzutreten, und/oder den Auftragnehmer für etwaige Schadensersatzforderungen in Anspruch zu nehmen. Bei Lieferverzug, der eindeutig und nachweislich durch den Auftragnehmer verschuldet wurde, haftet dieser maximal bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn ein schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigter Liefertermin vorliegt.

7. Abnahmeverzug

Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zu fakturieren und etwaige Lagerkosten (auch von Dritten) sowie etwaige Entsorgungskosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

8. Skizzen und Entwürfe

Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. Gleiches gilt für elektronische Datenübermittlungen. Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge für Aufträge bleiben stets in unserem Eigentum und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung und gegen Entschädigung vervielfältigt oder Drittpersonen zugänglich gemacht werden, auch wenn der Besteller einen Anteil oder die ganzen Kosten an die Herstellung derselben geleistet hat. Eine allfällige Aufbewahrung der Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge bleibt allein unserem Entscheid überlassen.

9. Urheberrechte I Reproduktionsrecht

Der Besteller haftet für allfällige Verletzungen von Urheber-, Reproduktions und Herstellungsrechten in Bezug auf seine Bestellung. Eine Haftung der Attilio Meyer AG ist ausgeschlossen. Die Attilio Meyer AG ist nicht verpflichtet, die angelieferten Unterlagen und Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen.

10. Werbung

Die Attilio Meyer AG behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden oder diese für Eigenwerbung zu verwenden. Die Attilio Meyer AG ist berechtigt, die Ware mit einem Herstellerhinweis zu versehen.

11. Mehr- oder Minderlieferungen

Bis zu 10% des bestellten Quantums bei Extraanfertigung des Materials bis 20% - können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

12. Angeliefertes Material I Aufbewahrung

Vom Auftraggeber beschafftes Material oder Anlagen ist dem Auftragnehmer frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch die Einlagerung des Materials/ Anlagen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

13. Lieferung

Vereinbarte Lieferfristen werden in Werktagen bemessen. Als Werktage gelten dabei Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz des Auftragnehmers. Für die Berechnung der Lieferzeit, zählt der nächstfolgende Werktag als 1. Werktag, nicht der Bestelleingang. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers ab 8625 Gossau ZH und erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse und auf dessen Rechnung. Eine etwaige nachträglich vereinbarte abweichende Lieferadresse muss vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sollte bei Übergabe der Ware durch Post, Spedition, Kurier etc. eine äusserlich sichtbare Beschädigung der Ware ersichtlich sein, so darf diese nur dann angenommen werden, wenn diese Mängel schriftlich beim Transportunternehmen an Ort und Stelle festgehalten werden. Nachträglich eingereichte Schadensmeldungen werden nicht berücksichtigt.

14. Mängelrüge I Rückgabe I Garantie

Der Auftraggeber hat die Ware sofort nach Lieferung/ Montage zu prüfen. Allfällige Mängel sind umgehend, spätestens jedoch nach Ablauf von fünf Tagen schriftlich zu rügen. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen ist die Attilio Meyer AG zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die Attilio Meyer AG dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch die Haftung für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden.
Geringfügige Farbabweichungen zu anderen Aufträgen können nicht beanstandet werden – Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag, das Gleiche gilt technisch bedingt für Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Druckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Stoffe, Karton, Folien usw.) bleiben vorbehalten und können nicht beanstandet werden. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist die Gewährleistung der Attilio Meyer AG für die Lieferungen und die geleisteten Arbeiten auf zwölf Monate ab Lieferdatum beschränkt. Die Garantie erstreckt sich auf sämtliche Arbeiten im Bereich Beschriftungen von Gebäuden / Fahrzeugen und auf Montagearbeiten. 30 Tage auf Druckerzeugnisse aller Art. Leuchtmittel, Verschleissteile sowie Fahnen/Banner sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantiepflicht erlischt, falls während der Garantiezeit Firmen oder Personen, die nicht durch die Attilio Meyer AG ausdrücklich dazu ermächtigt wurden, an der Anlage oder deren Bestandteilen gearbeitet haben, oder wenn diese vom Besteller ordnungswidrig betrieben worden ist. Glasbruch, Kabelbrände und Elementarschäden sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. Im übrigen beschränken sich die Garantieleistungen ausschliesslich auf Nachbesserung; andere kauf- und/oder werkvertragliche Wandelungs- bzw. Minderungsansprüche des Bestellers werden ausgeschlossen. Zum Ersatz von Aufwendungen, die der Besteller oder ein Dritter ohne Einwilligung der Attilio Meyer AG zur Beseitigung etwaiger Mängel macht, ist die Attilio Meyer AG nicht verpflichtet. Ebenso gehen alle Sach- und Personenschäden (alle sogenannten Sekundärschäden), die den Haftungsumfang oder die oben genannten Bedingungen überschreiten, zu Lasten des Bestellers. Alle Ersatzlieferungen verstehen sich ab Werk ohne Nebenkosten, wie Demontage, Wiedermontage, Transport, Stellung von erforderlichen Gerüsten, Fahrleitern, Kranen, Skyworkern usw. Diese Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

15. Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen

Die Druckdaten werden nach Lieferung der Ware ein Jahr lang aufbewahrt. Vom Auftraggeber gelieferte Datenträger werden nicht retourniert, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Risiken einer späteren einwandfreien Bereitstellung, insbesondere aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken, trägt der Auftraggeber. Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Dateien, Negative, Farbauszüge, Schablonen, Muster, Abzüge sowie Werkzeuge) besteht ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung nicht.

16. Bewilligungen

Die Gültigkeit des Kaufvertrages ist unabhängig von der Erteilung der Bewilligung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist auf jeden Fall Sache des Bestellers. Auf besonderen Wunsch des Bestellers kann die Beschaffung der behördlichen Bewilligung durch die Attilio Meyer AG ohne Übernahme einer Rechtspflicht für ihn auf seine Kosten und auf sein Risiko veranlasst werden. In diesem Falle verrechnet die Attilio Meyer AG dem Besteller für die Anfertigung der nötigen Unterlagen, für die Einholung von Plänen, Grundbuchauszügen, Unterschriften und für die Einreichung des Bewilligungsgesuches eine Entschädigung in der Höhe des effektiven Aufwandes, mindestens jedoch den Betrag von CHF 1‚000.- . Die Gebühren der Bewilligung, die Kosten für Grundbuchauszüge usw. sind in dieser Entschädigung nicht enthalten und gehen zu Lasten des Bestellers, ebenso wie die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Luftraumes und dergleichen. Für die Stellung von Wiedererwägungsgesuchen, Rekursen und Einsprachen hat die Attilio Meyer AG Anspruch auf Entschädigung aller ihrer Auslagen und ihres Arbeitsaufwandes nach Ergebnis.

17. Stromzuführungen

Bei anschlussfertig offerierter Ware erfolgt die Montage. Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung sind die notwendigen Hochspannungskabel, deren Einzug in die Schutzrohre, die Schutzrohre selber bis zur Anlage, Drähte, Erdleitungen und Kompensationen nicht im Lieferpreis inbegriffen. Die primärseitige Stromzuführung ist in jedem Falle durch einen konzessionierten Elektriker auszuführen. Die entsprechenden Kosten, einschliesslich Material, wie Zuleitungen, Schaltuhr usw. gehen zu Lasten des Bestellers.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der Attilio Meyer AG, 8625 Gossau ZH. Anwendbar ist Schweizer Recht.

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der o.g. Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, bleiben alle anderen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame/n Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Kundenmeinungen

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Judoschule Nippon, Heinz Stäheli

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TeleZüri, 8005 Zürich, Monica Gomez

Wir sind absolut begeistert! Unsere Plane haben wir innert 7 Tagen erhalten und sind von der Qualität, den Farben, der Preisleistung und der gesamten Lieferung sowas von überzeugt! Wir werden künftig nur noch über Attilio Meyer bestellen!!! Die Plane kommt übrigens auch sehr gut an und die Fussgänger kommen nun des Öfteren deswegen auf uns zu.

Anel Skrijelj , ENERGIE-MANAGER Schweiz AG